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VERSICHERUNG

Sollte bei Ihnen ein Vollkasko-Schaden entstanden sein, der über Ihre Versicherung abgerechnet werden muss, können wir die Reparatur nicht für Sie ausführen.

 

Bei einem Teilkasko-Schaden oder einer kompletten Übernahme der Kosten seitens des Kunden, sind wir jedoch bereit den Schaden für Sie zu beseitigen.

Erkundigen Sie sich bitte vorab, ob Ihre Versicherung eine Werkstattbindung besitzt. Sollten Sie keine Werkstattbindung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Andernfalls richten Sie Ihr Anliegen bitte an eine Partnerwerkstatt Ihrer Versicherung.

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