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Versicherungsschäden

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1

Vollkasko

Die Vollkasko ersetzt alle Schäden am eigenen Fahrzeug, siehe Teilkasko und zusätzlich die, welche durch Ihr eigenes Verschulden entstanden sind. Einige Versicherungen beinhalten auch Schäden durch Vandalismus.

 

Sollte bei Ihnen ein Vollkasko-Schaden entstanden sein, der über Ihre Versicherung abgerechnet wird, können wir die Reparatur leider nicht für Sie durchführen.

 

Weitere Informationen und Reparaturpartner erfragen Sie bitte bei Ihrer Kaskoversicherung.

2

Teilkasko

Die Teilkasko greift bei Beschädigung Ihres Fahrzeugs durch äußere Einflüsse wie Brand, WildDiebstahl, Unwetter und Glasbruch.

 

Erkundigen Sie sich bitte vorab, ob bei Ihnen eine Werkstattbindung besteht. Sollten Sie keine Werkstattbindung haben, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Andernfalls richten Sie Ihr Anliegen bitte an eine Partnerwerkstatt Ihrer Versicherung.

3

Haftpflicht

Die Haftpflicht greift bei Beschädigung die Sie anderen Verkehrsteilnehmern zufügen.

Sollten Sie der Geschädigte bei einem Unfall sein, erstellen wir Ihnen gerne ein für Sie kostenfreies Haftpflichtgutachten.

Gerne können Sie nach erfolgter Freigabe durch die Versicherung den Schaden bei uns instandsetzen lassen. Wir rechnen direkt mit der gegn. Versicherung ab. 

Bringen Sie bitte alle vorhandenen Unterlagen zum Termin mit.

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