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Allgemeine Geschäftsbedingungen Auto Service Park e.K.

Um Ihr Vertrauen uns gegenüber zu stärken, haben wir für alle Geschäfte mit Ihnen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einige Punkte, ergänzend zu den KFZ-Reparaturbedingungen und zu den Teileverkaufsbedingungen hinzugefügt, damit auch in Zukunft alle künftigen Geschäfte reibungslos verlaufen können.

1. Wird eine Reparatur nach Kostenvoranschlag gewünscht, so bedeutet dies, dass alle Reparaturmaßnahmen entsprechend dem uns vorliegenden Kostenvoranschlag durchgeführt werden. Der Kunde hat darauf zu achten, dass unerwünschte Reparatur-Positionen vor der Reparaturfreigabe aus dem Kostenvoranschlag entfernt werden. Ein nachträglicher Rücktritt einer bereits durchgeführten Reparatur ist dementsprechend nicht möglich. 

2. Das Fahrzeug ist nach der Reparatur zu prüfen und vorab nicht dagewesene Schäden sofort zu melden, ansonsten gilt die Reparatur als abgeschlossen und der Kunde verzichtet auf seine Gewährleistungsrechte hinsichtlich eines potentiellen Mangels. 

3. Soweit  Fehlern bei der Reparatur entstanden sind, werden wir nach unserer Wahl, soweit verpflichtet, nachbessern und Sie ggf. kostengünstig mit einem Leihwagen ausstatten. Soweit wir Ihnen eine Verkäufergarantie gewähren, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen. Garantieansprüche bestehen unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche/Rechte. Soweit unsere Lieferanten weitergehende Garantien für ihre Ware aussprechen und dies auf den Waren kennzeichnen, übernimmt ausschließlich unser Lieferant diese Garantie. Wir haften selbstverständlich weiter nach dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht.

4. Der Rechnungsbetrag ist vor Aushändigung des Fahrzeuges zu begleichen. Nur in Ausnahmefällen wird eine Ratenzahlung oder Überweisung akzeptiert. 

5. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder Verwendung  nur dann berechtigt, wenn er die Ware bezahlt hat. Verarbeitet der Kunde dennoch die Sache zu einer neuen Sache, werden wir, solange die Ware noch nicht bezahlt ist, Eigentümer dieser neuen Sache. Verkauft er die noch nicht bezahlten, verbauten Teile oder die neue Sache weiter, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der ursprünglichen erkauften Ware mit allen Nebenrechten an uns ab.

6. Der Gerichtsstand im geschäftlichen Verkehr mit unseren Kunden ist Hamburg. Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nehmen auch nicht daran teil.

Auto Service Park e.K.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 21. Dezember 2020

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